Zur Zeit berät der Bundestag – mal wieder – darüber, Patientenverfügungen endlich bindend werden zu lassen. 200 Abgeordnete der Grünen, der Linken, SPD und FDP haben dazu einen Antrag eingereicht. Kritik gibt es – welch Überraschung – von der christlich-demokratischen Union. [Quellen 1, 2] Die bislang geschätzt zehn Millionen Verfügungen sind nicht bindend, der Bundesgerichtshof hat 2003 die Gültigkeit der Verfügungen ferner auf Fälle beschränkt, in denen der Krankheitsverlauf unweigerlich zum Tod führt. [Quelle].
Natürlich wird dieses Thema kontrovers diskutiert: Man trifft Entscheidungen für einen Fall, den man sich zwar meint vorstellen zu können, aber wie würde man reagieren, wenn er dann wirklich mal einträfe? Dass man nicht mal eben beim Käffchen aufschreibt, was mit einem in einem solchen Fall passiert, dürfte klar sein. Beratungen gibt es bei Ärzten und in Krankenhäusern, man sollte bei den Überlegungen enge Freunde und die Familie mit einbeziehen, aber entscheiden muss man letztendlich selbst. Ich habe mich lange Zeit mit diesem Thema auseinandergesetzt bevor ich dann vor einigen Jahren eine solche Patientenverfügung erstellt habe. Auch heute wird sie – im Schnitt einmal im Jahr – hinterfragt und ergänzt.
Wenn man sich dann entschieden hat ist es wichtig, die Verfügung sehr genau zu erstellen. Allgemein gehaltene Verfügungen führen nicht nur zur Verunsicherung von Angehörigen und Ärzten, auch ist ihr Vollzug unwahrscheinlich. Es empfiehlt sich ferner, noch eine kurze Darstellung seiner persönlichen Wertevorstellung beizufügen. Tipps und Vorlagen findet man unter anderem bei der Deutschen Hospizstiftung und beim Justizministerium – hier kann man Textbausteine als Word-Dokument herunterladen. Juristische Grundlagen zu Patienten- und Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Sterbehilfe findet man auf der privaten Seite Patiententestament.com.

















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