Es darf in Kneipen erstmal wieder (weiter) gequarzt werden – jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen. Bis Ende 2009 soll eine endgültige Regelung geschaffen werden, beschloss das Bundesverfassungsgericht. Mal gespannt, wie die Bundesentmündigungsbehörderegierung dann den heutigen Spruch umsetzt. Und was sagt der Stef als Nichtraucher dazu? Gut so, schließlich habe ich ja die Wahl, ob ich mein Feierabendbierchen in einer Einraumraucherkneipe oder woanders nicht trinke. Rauchverbot in einem Land, das von der Tabaksteuer profitiert und andere, ebenso schädliche Drogen wie Alkohol als Kulturgut preist, ist sowieso der Witz schlechthin. Ich bin froh, wenn ich in öffentlichen Gebäuden oder der U-Bahn nicht vollgequalmt werde, ansonsten ist mir das herzlich egal. Und was den Schutz der Kinder angeht: Ach ihr Lieben, die haben sich noch nie von Verboten sondern bestenfalls von Vorbildern beeindrucken lassen.
Jul 302008

















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