Sep 222009
“Sie sind verpflichtet, bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen. Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr.”
Aus einer Eingliederungsvereinbarung, die jeder Empfänger des Arbeitslosengeldes II (auch gerne fälschlich als “Hartz IV” bezeichnet) unterschreiben muss. An dieser Stelle sei nochmals an das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium erinnert.
Eine Antwort zu “Leibeigenschaft”
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Ähm, wo ist das Problem? Ich habe _noch_nie_ von jemandem gehört, der einen Urlaub beantragt hat und dem er nicht genehmigt wurde…