Missverhältnis

 Veröffentlicht vom um 11:31  Misc, Politik
Nov 292009
 

Wer auf Grund von Arbeitsaufnahme aus dem SGB-Leistungsbezug ausscheidet, der muss “Beweisurkunden” vorlegen, sprich dem JobCenter den Arbeitsvertrag, eine Verdienstbescheinigung und ein vom Arbeitgeber auszufüllendes Formular zukommen lassen. So weit so gut. Gestern bekam ich also die schriftliche Aufforderung, oben genannte Papiere zuzusenden. So weit so auch noch gut.

Wenn man sich allerdings das Schreiben näher ansieht stellt man fest, dass fünf Zeilen für diese Aufforderung und Auflistung ausreichen – doppelt so viele Zeilen werden für Hinweise auf die Mitwirkungspflicht und Androhungen von Leistungskürzungen verwendet. Bezeichnend für den Umgang mit Erwerbslosen.

Ich überlege, meine Meinung dazu in einem Begleitbrief ans JobCenter kund zu tun. Allerdings – was bringt es? Lesen wird diese Zeilen lediglich der Sachbearbeiter, und der lässt nur entsprechende Vordrucke aus dem Rechner und ist auch nur ein Rädchen in unserer Vierklassengesellschaft

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