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Dienstag, 09. Februar 2010

Die Hartz IV-Sätze wurden also als verfassungswidrig erkannt – so weit, so gut. Aber obwohl dies nicht nur – wie beklagt – die Sätze für Kinder betrifft sollte man sich keine voreilige Hoffnung auf mehr Geld ab Ende des Jahres machen – schließlich wurden die Sätze nicht generell als zu niedrig befunden sondern nur deren Ermittlung als intransparent kritisiert. Es ist also durchaus möglich – wenn nicht gar wahrscheinlich – dass es nur mehr Geld (oder gar Sachmittel) bei angemeldetem Bedarf gibt – was eine weitere Antragsflut und einen noch höheren Bürokratieaufwand zur Folge hätte.

Aber wer soll die (eventuell) höheren Kosten finanzieren? Deutschlands Schuldenberg wächst immens – kein Wunder, wenn der Staat Milliarden raffgierigen, lernresistenten Bänkern und einer uninnovativen Autoindustrie in den Rachen wirft. Vor allem der FDP dürfte das Urteil nicht schmecken – schließlich benötigt sie das Geld um es ihren, in der Regel gutverdienenden Wählern in Form von Steuererleichterungen zuzuschustern. (Ist aber auch gemein, da will einmal eine Partei ihre Wahlversprechen halten…) Kapital ist jedoch in unserem Land zur Genüge vorhanden, und eine Korrektur der Besitzverhältnisse – auch zwangsweise – darf kein Tabu bleiben!

Wie auch immer – ich erwarte bestenfalls eine halbgare Flickschusterei, lasse mich aber auch gerne positiv überraschen…




Dienstag, 09. Februar 2010 um 22:37
Stef
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4 Kommentare zu “Verfassungswidrig”

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